Preis bei Bestellung mit Kassenrezept
WICHTIGER HINWEIS: Diesen Service können wir nur unseren Kunden mit deutscher Krankenversicherung und Wohnsitz in Deutschland anbieten. Eine Abrechnung mit Kassenrezept ist nur möglich, wenn Sie bei der Produktbestellung "Mit Kassenrezept einer gesetzlichen Krankenkasse" auswählen. Eine nachträgliche Abrechnung ist nicht möglich, da dies mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist!
Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei Bestellungen mit Kassenrezept maximal 8 Artikel in den Warenkorb legen können. Innerhalb einer Bestellung ist es aus abrechnungstechnischen Gründen leider nicht möglich, ein Produkt mit Rezeptauswahl mit einem Produkt ohne Rezeptauswahl zu kombinieren. Bitte führen Sie hierzu zwei getrennte Bestellungen durch: Eine Bestellung mit Rezept und eine Bestellung ohne Rezept. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Kleiner Tipp: Wenn Sie ein Kundenkonto anlegen, müssen Sie Ihre Kontaktdaten nicht bei jeder Bestellung neu eingeben.
GESETZLICHE ZUZAHLUNG - WIRTSCHAFTLICHE AUFZAHLUNG
- Medizinische Kompressionsstrümpfe und Bandagen können Sie bei uns mit einem Kassenrezept bestellen, wenn Sie vorab in einem unserer Sanitätshäuser Ihre Größe haben bestimmen lassen und eine Einweisung in die Handhabung erhalten haben. Die letzte Messungs darf nicht länger als 6 Monate her sein. Privatrezepte oder andere Produkte sind davon unberührt. Wir haften nicht für Anwendungsfehler oder daraus entstandene gesundheitliche Schäden.
- Sie zahlen für das Produkt nur Ihren gesetzlichen Eigenanteil von 10 Prozent des Produktpreises (mindestens 5 Euro und höchstens jedoch 10 Euro). Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, so entfällt auch die Zuzahlung.
- Eventuell kommt noch eine wirtschaftliche Aufzahlung hinzu, falls das Produkt Ihrer Wahl höherwertiger ist als der Zuschuss, den Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. In diesem Fall stellen wir Ihnen diesen Differenzbetrag als wirtschaftliche Aufzahlung in Rechnung. Die Höhe der wirtschaftlichen Zuzahlung ist abhängig von Ihrer Krankenkasse. Deshalb können wir im Onlineshop nicht immer den zu zahlenden Endpreis direkt ausweisen. Aus verwaltungstechnischen Gründen behalten wir uns bei einzelnen Produktgruppen vor, einen gemittelten Pauschalbetrag als wirtschaftliche Aufzahlung in Rechnung zu stellen.
- Reha-Hilfsmittel auf Rezept mit Postleitzahlabfrage, wie Pflegebett, Rollator und Rollstuhl, bei denen keine wirtschaftliche Aufzahlung anfällt, sind Eigentum Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und werden Ihnen nur leihweise zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass es sich hier auch nicht unbedingt um neue Artikel handelt, sondern um Artikel aus unserem Krankenkassen-Pool. Höherwertige Reha-Artikel, bei denen Sie eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten müssen, sind automatisch immer Ihr Eigentum und neue Artikel.
- Nachdem wir Ihr Rezept geprüft haben, erhalten Sie per Mail einen Kostenvoranschlag/Angebot, falls Sie eine wirtschaftliche Aufzahlung zu leisten haben. Diesem Kostenvoranschlag müssen Sie dann per Mail zustimmen oder per Mail von dem Auftrag zurücktreten. Sollten wir innerhalb von 2 Werktagen keine Antwort von Ihnen erhalten, erlauben wir uns, den Auftrag zu stornieren.
- Nach erfolgtem Auftrag erhalten Sie zusammen mit Ihrer Ware eine Eigenanteilsrechnung mit dem Betrag, den Sie selbst noch zu tragen haben.
- Sofern keine wirtschaftliche Aufzahlung anfällt, erhalten Sie die Ware, nachdem uns Ihr Kassenrezept postalisch zugegangen und die Ware verfügbar ist.
- Sollte die Prüfung ergeben, dass Ihr Rezept nicht mit Ihrer Krankenkasse abrechenbar ist, senden wir Ihnen einen Kostenvoranschlag über den vollen Kaufpreis des Artikels. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Artikel haben möchten.
- Sofern Sie dem Kostenvoranschlag zugestimmt und uns das Kassen-Rezept nicht innerhalb von 14 Tagen nach online erfolgter Bestellung postalisch zugesendet haben, stellen wir Ihnen den gesamten Kaufpreis für den/die bestellen Artikel in Rechnung.
- Alle Produkte, die Sie mit einem Kassenrezept bestellen, zahlen Sie bequem per Rechnung.
- WICHTIGER HINWEIS: Ihr Rezept ist nur 4 Wochen nach Ausstellung gültig! Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie mit dem Produkt versorgt sein. Wir benötigen für die Bearbeitung und Auslieferung eine gewisse Vorlaufzeit, abhängig vom Produkt und der Produktverfügbarkeit. Deshalb sollten Rezeptbestellungen spätestens 2-3 Wochen nach Ausstelldatum bei uns erfolgen. Danach können wir das Rezept nicht mehr annehmen, da eine Abrechnung nicht mehr möglich ist!
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